Art. 169 Gegenstand
Wer nicht Partei ist, kann über Tatsachen Zeugnis ablegen, die er oder sie unmittelbar wahrgenommen hat.
Wer nicht Partei ist, kann über Tatsachen Zeugnis ablegen, die er oder sie unmittelbar wahrgenommen hat.
Sie werden auf die Internetseite Swisslex.ch weitergeleitet, welche Ihnen das Nachschlagen der Zielseite in Rechnung stellen kann.
Wollen Sie diese persönliche Anmerkung wirklich löschen?