Art. 285 Eingabe bei umfassender Einigung
Die gemeinsame Eingabe der Ehegatten enthält:
a.
die Namen und Adressen der Ehegatten sowie die Bezeichnung allfälliger Vertreterinnen und Vertreter;
b.
das gemeinsame Scheidungsbegehren;
c.
die vollständige Vereinbarung über die Scheidungsfolgen;
d.
die gemeinsamen Anträge hinsichtlich der Kinder;
e.
die erforderlichen Belege;
f.
das Datum und die Unterschriften.