Art. 365 Sekretariat
1 Das Schiedsgericht kann ein Sekretariat bestellen.
2 Die Artikel 363 Absatz 1 und 367–369 gelten sinngemäss.
1 Das Schiedsgericht kann ein Sekretariat bestellen.
2 Die Artikel 363 Absatz 1 und 367–369 gelten sinngemäss.
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