Art. 300 Kompetenzen der Vertretung

Die Vertretung des Kindes kann Anträge stellen und Rechtsmittel einlegen, soweit es um folgende Angelegenheiten geht:

a.  die Zuteilung der elterlichen Sorge; 

b.  die Zuteilung der Obhut; 

c.  wichtige Fragen des persönlichen Verkehrs; 

d.  die Aufteilung der Betreuung; 

e.  den Unterhaltsbeitrag; 

f.  die Kindesschutzmassnahmen.