Art. 110 Rechtsmittel
Der Kostenentscheid ist selbstständig nur mit Beschwerde anfechtbar.
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S. 7299
Grundsätzlich ist der Kostenentscheid zusammen mit der Hauptsache anfechtbar. Ist die Streitigkeit berufungsfähig, so kann demnach nicht nur der Sachentscheid, sondern auch die Kostenregelung im Rahmen der Berufung überprüft werden. Will eine Partei hingegen einzig den Kostenpunkt anfechten, so steht auch in berufungsfähigen Angelegenheiten nur die Beschwerde zur Verfügung (Art. 319 ff.).