Art. 96 Tarife
Die Kantone setzen die Tarife für die Prozesskosten fest.
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S. 7292
Art. 96 Tarife - Wie im Vernehmlassungsverfahren grossmehrheitlich gefordert wurde, bleibt die Tarifhoheit weiterhin bei den Kantonen, (Art. 96; vgl. Ziff. 3.2.1). Dadurch kann den unterschiedlichen Verhältnissen der Kantone besser Rechnung getragen werden als durch einheitliche Bundestarife. Bereits im Bericht zum Vorentwurf wurde jedoch dargelegt, dass sich die kantonalen Tarife nach den verfassungsmässigen Grundsätzen zu richten haben. Darüber hinaus sind sie auch an die Vorgaben der künftigen ZPO gebunden.