Art. 2 Internationale Verhältnisse
Bestimmungen des Staatsvertragsrechts und die Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 18. Dezember 1987 über das Internationale Privatrecht (IPRG) bleiben vorbehalten.
Bestimmungen des Staatsvertragsrechts und die Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 18. Dezember 1987 über das Internationale Privatrecht (IPRG) bleiben vorbehalten.
Sie werden auf die Internetseite Swisslex.ch weitergeleitet, welche Ihnen das Nachschlagen der Zielseite in Rechnung stellen kann.
Wollen Sie diese persönliche Anmerkung wirklich löschen?