Artikel 300
Am 29.12.2024 aktualisiert
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Art. 300 Kompetenzen der Vertretung

Die Vertretung des Kindes kann Anträge stellen und Rechtsmittel einlegen, soweit es um folgende Angelegenheiten geht:

a.  die Zuteilung der elterlichen Sorge; 

b.  die Zuteilung der Obhut; 

c.  wichtige Fragen des persönlichen Verkehrs; 

d.  die Aufteilung der Betreuung; 

e.  den Unterhaltsbeitrag; 

f.  die Kindesschutzmassnahmen.

Version vor dem 01.01.2025

Art. 300 Kompetenzen der Vertretung

Die Vertretung des Kindes kann Anträge stellen und Rechtsmittel einlegen, soweit es um folgende Angelegenheiten geht:

a.  die Zuteilung der elterlichen Sorge; 

b.  die Zuteilung der Obhut; 

c.  wichtige Fragen des persönlichen Verkehrs; 

d.  die Aufteilung der Betreuung; 

e.  den Unterhaltsbeitrag; 

f.  die Kindesschutzmassnahmen.

Botschaften
(auch) unter der revZPO anwendbarBotschaft 2020

Einleitungssatz - In E-ZPO vom 26.3.2020 nicht vorgesehene Änderung. Betrifft nur den französischen Text.