Art. 66 Parteifähigkeit
Parteifähig ist, wer rechtsfähig ist oder von Bundesrechts wegen als Partei auftreten kann.
Parteifähig ist, wer rechtsfähig ist oder von Bundesrechts wegen als Partei auftreten kann.
Sie werden auf die Internetseite Swisslex.ch weitergeleitet, welche Ihnen das Nachschlagen der Zielseite in Rechnung stellen kann.
Wollen Sie diese persönliche Anmerkung wirklich löschen?