Artikel 223
Am 17.01.2023 aktualisiert
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Art. 223 Versäumte Klageantwort

1 Bei versäumter Klageantwort setzt das Gericht der beklagten Partei eine kurze Nachfrist.

2 Nach unbenutzter Frist trifft das Gericht einen Endentscheid, sofern die Angelegenheit spruchreif ist. Andernfalls lädt es zur Hauptverhandlung vor.

Message
S. 7339 

Bei Säumnis (Art. 147) erhält die beklagte Partei eine kurze Nachfrist für ihre Antwort (Art. 223). Das Verfahren nimmt also nicht einfach seinen Fortgang (etwa durch Ansetzen der Hauptverhandlung oder gar unmittelbar durch einen Säumnisentscheid). Die damit verbundene Verzögerung ist gerechtfertigt, weil es sich bei der Klageantwort um eine ganz entscheidende Parteiäusserung handelt.