Art. 323 Anschlussbeschwerde
Eine Anschlussbeschwerde ist ausgeschlossen.
Message
S. 7378
Entsprechend der heutigen Regelung der kantonalen Nichtigkeitsbeschwerden ist eine Anschlussbeschwerde ausgeschlossen (Art. 323).
Eine Anschlussbeschwerde ist ausgeschlossen.
Entsprechend der heutigen Regelung der kantonalen Nichtigkeitsbeschwerden ist eine Anschlussbeschwerde ausgeschlossen (Art. 323).