Artikel 39
Am 01.09.2025 aktualisiert
1
1
9
0

Art. 39 Adhäsionsklage

Für die Beurteilung adhäsionsweise geltend gemachter Zivilansprüche bleibt die Zuständigkeit des Strafgerichts vorbehalten.

Message
S. 7270

Die Bestimmungen entsprechen den Artikeln 26 und 28 GestG.