Artikel 401
Am 25.08.2020 aktualisiert
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Art. 401 Pilotprojekte

1 Die Kantone können mit Genehmigung des Bundesrates Pilotprojekte durchführen.

2 Der Bundesrat kann die Zuständigkeit für die Genehmigung dem Bundesamt für Justiz übertragen.

Message
S. 7406

Trotz der neuen Bundeskompetenz für das Zivilprozessrecht werden die Kantone ausdrücklich ermuntert, weiterhin aktiv zu dessen Fortentwicklung beizutragen: Einerseits durch die Rechtsprechung, anderseits aber auch durch Pilotprojekte (z.B. für weitere ADR-Instrumente oder betreffend vereinfachter On-line-Schlichtungs- bzw. Entscheidverfahren). Solche Pilotversuche bedürfen jedoch einer Genehmi- gung des Bundes.