Art. 216 Verhältnis zum gerichtlichen Verfahren
1 Die Mediation ist von der Schlichtungsbehörde und vom Gericht unabhängig und vertraulich.
2 Die Aussagen der Parteien dürfen im gerichtlichen Verfahren nicht verwendet werden.
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2 Die Aussagen der Parteien dürfen im gerichtlichen Verfahren nicht verwendet werden.
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