Entscheide über die Leistung von Vorschüssen und Sicherheiten sind mit Beschwerde anfechtbar.
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S. 7295
Die Entscheide über Kostenvorschüsse und Sicherheitsleistungen können mit Beschwerde (Art. 319 ff.) angefochten werden. Die Beschwerde hat allerdings keine aufschiebende Wirkung (Art. 325), sonst könnte die betreffende Partei faktisch eine längere Stundung erzwingen.