Art. 346 Rechtsmittel Dritter
Dritte, die von einem Vollstreckungsentscheid in ihren Rechten betroffen sind, können den Entscheid mit Beschwerde anfechten.
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S. 7386
Nicht nur die Parteien, sondern auch Dritte können von Vollstreckungsmassnahmen betroffen sein (z.B. bei Durchsuchungen oder bei Auskunftserteilung). Sie sind daher ebenfalls zur Beschwerde befugt, was diese Bestimmung klarstellt.