Artikel 346
Am 02.02.2018 aktualisiert
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Art. 346 Rechtsmittel Dritter

Dritte, die von einem Vollstreckungsentscheid in ihren Rechten betroffen sind, können den Entscheid mit Beschwerde anfechten.

Message
S. 7386

Nicht nur die Parteien, sondern auch Dritte können von Vollstreckungsmassnahmen betroffen sein (z.B. bei Durchsuchungen oder bei Auskunftserteilung). Sie sind daher ebenfalls zur Beschwerde befugt, was diese Bestimmung klarstellt.