Art. 402 Aufhebung und Änderung bisherigen Rechts
Die Aufhebung und die Änderung bisherigen Rechts werden in Anhang 1 geregelt.
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S. 7407
Die Aufhebung und die Änderung bisherigen Rechts finden sich im Anhang des Entwurfs; sie wurden jeweils im Sachzusammenhang kommentiert. Das materielle Zivilrecht wird soweit als möglich von prozessrechtlichen Regeln entlastet (Kodifizierung des Zivilprozessrechts in der ZPO). Sodann wird die künftige ZPO auf die anderen Prozessordnungen des Bundes im Rahmen des Sinnvollen und Möglichen abgestimmt (vgl. Ziff. 2.2).