Artikel 27
Am 21.04.2013 aktualisiert
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Art. 27 Ansprüche der unverheirateten Mutter

Für Ansprüche der unverheirateten Mutter ist das Gericht am Wohnsitz einer der Parteien zwingend zuständig.

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S. 7266

Anders als das GestG sieht die ZPO neu einen zwingenden Gerichtsstand für die Ansprüche der unverheirateten Mutter vor (Art. 295 ZGB). Damit wird eine Lücke geschlossen.