Art. 27 Ansprüche der unverheirateten Mutter
Für Ansprüche der unverheirateten Mutter ist das Gericht am Wohnsitz einer der Parteien zwingend zuständig.
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S. 7266
Anders als das GestG sieht die ZPO neu einen zwingenden Gerichtsstand für die Ansprüche der unverheirateten Mutter vor (Art. 295 ZGB). Damit wird eine Lücke geschlossen.