Art. 297 Anhörung der Eltern und Mediation
1 Sind Anordnungen über ein Kind zu treffen, so hört das Gericht die Eltern persönlich an.
2 Das Gericht kann die Eltern zu einem Mediationsversuch auffordern.
1 Sind Anordnungen über ein Kind zu treffen, so hört das Gericht die Eltern persönlich an.
2 Das Gericht kann die Eltern zu einem Mediationsversuch auffordern.
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